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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen BODENWERK und seinen Kunden über Bodenbelagsarbeiten aller Art, insbesondere Parkett-, Laminat-, Vinyl-, Designboden-, Fertigparkett- und Massivparkettarbeiten sowie damit verbundene handwerkliche Leistungen und Materiallieferungen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Angebote und Kostenvoranschläge

Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge von BODENWERK sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

Angebote und Kostenvoranschläge behalten grundsätzlich für die Dauer von 2 Monaten ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Frist behält sich BODENWERK eine Neuberechnung vor, insbesondere aufgrund veränderter Material-, Liefer- oder Einkaufspreise.

Kostenvoranschläge, die ausschließlich für:

  • Versicherungen,

  • Rechtsstreitigkeiten,

  • Gutachten,

  • Schadensdokumentationen,

  • oder Vergleichsangebote

angefordert werden, ohne dass eine tatsächliche Beauftragung beabsichtigt ist, können gesondert berechnet werden.

Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen BODENWERK und dem Kunden kommt ausschließlich zustande, wenn:

  • die Auftragsbestätigung vom Kunden unterschrieben wurde,

  • diese an BODENWERK zurückgesendet wurde,

  • und die vereinbarte Vorauszahlung vollständig auf dem Geschäftskonto eingegangen ist.

Vor Eingang der Vorauszahlung besteht keinerlei Verpflichtung zur Materialbestellung, Terminreservierung oder Ausführung der Arbeiten.

Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Vorauszahlungen und Zahlungsbedingungen

BODENWERK arbeitet ausschließlich mit Vorauszahlungen für Material- und Projektkosten.

Die Vorauszahlung beträgt – abhängig vom Umfang, Materialwert und Projektvolumen – zwischen 30 % und 70 % der Auftragssumme.

Die Vorauszahlung dient insbesondere:

  • der Materialbestellung,

  • der Terminreservierung,

  • sowie der projektbezogenen Planung und Vorbereitung.

Eine Vorfinanzierung von Materialien oder projektbezogenen Kosten durch BODENWERK erfolgt grundsätzlich nicht.

Erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung erfolgt:

  • die Materialbestellung,

  • die verbindliche Terminplanung,

  • sowie die endgültige Auftragsannahme.

Restzahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist BODENWERK berechtigt:

  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen,

  • weitere Arbeiten auszusetzen,

  • sowie vereinbarte Termine zu verschieben.

Leistungsumfang

Die Leistungen werden fachgerecht nach den anerkannten Regeln des Handwerks sowie unter Berücksichtigung geltender Normen und Herstellervorgaben ausgeführt.

Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Zusatzarbeiten, Mehrleistungen oder technisch notwendige Zusatzmaßnahmen werden gesondert berechnet.

  • Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

  • die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind,

  • Strom und Wasser zur Verfügung stehen,

  • sowie die Räumlichkeiten zur Ausführung vorbereitet sind.

Untergrundprüfung und technische Voraussetzungen

Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine übliche handwerkliche Prüfung des Untergrundes.

Werden während der Arbeiten Mängel, Feuchtigkeit, Unebenheiten oder sonstige technische Probleme festgestellt, die eine fachgerechte Ausführung beeinträchtigen könnten, ist BODENWERK berechtigt, notwendige Zusatzmaßnahmen vorzuschlagen oder die Arbeiten bis zur technischen Klärung auszusetzen.

Zusätzliche Leistungen wie:

  • Spachtelarbeiten,

  • Schleifarbeiten,

  • Grundierungen,

  • Feuchtigkeitsmessungen,

  • Trocknungsmaßnahmen,

  • oder Untergrundsanierungen

werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.

Termine und Ausführung

Vereinbarte Termine gelten ausschließlich dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Verzögerungen aufgrund von:

  • Lieferengpässen,

  • Verzögerungen anderer Gewerke,

  • fehlender Baufreiheit,

  • nicht ausreichender Trocknung,

  • höherer Gewalt,

  • Witterungseinflüssen,

  • oder sonstigen nicht von BODENWERK zu vertretenden Umständen

verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.

Rücktritt, Stornierung und Terminverschiebung

Der Kunde kann den Auftrag bis spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungstermin schriftlich stornieren.

Bereits geleistete Vorauszahlungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet, sofern bereits:

  • Materialien bestellt,

  • projektbezogene Vorbereitungen getroffen,

  • oder Termine verbindlich reserviert wurden.

Erfolgt die Stornierung später als 7 Kalendertage vor Ausführungsbeginn oder während laufender Projektvorbereitung, ist BODENWERK berechtigt, zusätzlich bereits entstandene:

  • Materialkosten,

  • Planungsaufwände,

  • Lagerkosten,

  • Lieferkosten,

  • sowie Ausfallzeiten

gesondert in Rechnung zu stellen.

Speziell bestellte, zugeschnittene oder individuell angefertigte Materialien sind grundsätzlich von Rückgabe oder Erstattung ausgeschlossen.

Material- und Farbabweichungen

Bei Naturprodukten, insbesondere Holz und Parkett, stellen natürliche Unterschiede in:

  • Farbe,

  • Maserung,

  • Struktur,

  • Astanteil,

  • Oberflächenbild,

  • sowie materialtypische Eigenschaften

keinen Mangel dar.

Muster dienen ausschließlich der Orientierung. Branchenübliche und herstellerbedingte Abweichungen bleiben vorbehalten.

Abnahme

Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn:

  • die Arbeiten fertiggestellt wurden,

  • der Kunde die Leistungen nutzt,

  • oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich angezeigt werden.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängeln hat BODENWERK zunächst das Recht zur Nachbesserung.

Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Schäden durch:

  • normale Abnutzung,

  • ungeeignete Nutzung,

  • falsche Pflege,

  • übermäßige Feuchtigkeit,

  • Baufeuchte,

  • mangelnde Raumklimabedingungen,

  • oder Eingriffe durch Dritte.

Haftung

BODENWERK haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BODENWERK ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist dabei auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BODENWERK.

Pflege- und Nutzungshinweise

Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Pflege-, Reinigungs- und Nutzungshinweise der verwendeten Materialien und Bodenbeläge zu beachten.

Schäden durch:

  • ungeeignete Reinigungsmittel,

  • zu frühe Belastung,

  • fehlende Pflege,

  • falsche Raumklimabedingungen,

  • oder unsachgemäße Nutzung

fallen nicht unter die Gewährleistung.

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von BODENWERK.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Herford.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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